AGB

I. Allgemeines

  1. Diese AGB gelten für alle von ideja-media durchgeführten Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen.
  2. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
    Sie erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass ideja-media diese schriftlich anerkennt.
  3. Die AGB gelten für jegliche dem Kunden überlassenen Produkte, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Material.

II. Haftungsbeschränkung

  1. ideja-media verpflichtet sich, bei Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Schadensersatzansprüche gegen Martin Deja sind nur bei grob fahrlässigem Handeln oder Vorsatz möglich; der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
  2. ideja-media ist verpflichtet, die zur Ausführung eines Auftrags erforderlichen Erfüllungsgehilfen (weitere Fotografen / Kameraleute / Assistenten / Schauspieler / Dienstleister etc.) mit größtmöglicher Sorgfalt auszusuchen. Eine weitergehende Haftung für diese Erfüllungsgehilfen übernimmt ideja-media nicht.
  3. ideja-media übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechte abgebildeter Personen bei Auftragsarbeiten. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische / filmerische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die sich aus einer Veröffentlichung ergebenden Sinn zusammenhänge.

III. Nutzungsrechte

  1. Gewerbliche Kunden, die eine Dienstleistung bei ideja-media beauftragen, erwerben i.d.R. sämtliche Nutzungsrechte am Material, dürfen dieses aber nur als Ganzes weiter geben (einzelne Sequenzen (Clips) oder Musiktracks dürfen nicht an Dritte weiter verkauft werden).
    Privatkunden (auch Bands) erwerben private und kommerzielle Nutzungsrechte, jedoch ist ein Verkauf von Bildern / Filmsequenzen an Dritte (z.B. Veranstalter, Gastronomiebetreiber etc.) zu Werbezwecken nicht gestattet und ideja-media vorbehalten. Für Kunden, die ein einfaches Nutzungsrecht (einmalige Verwendung des Materials) erwerben, gelten gesonderte Bestimmungen.
  2. Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen (bestimmt nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandgemeinschaft Foto-Marketing MFM), vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
  3. ideja-media behält sich auch bei abgetretenen Nutzungsrechten das Recht vor, Bildmaterial zur Eigenwerbung zu verwenden. Der Kunde kann dem jederzeit widersprechen.

IV. Externe Links

Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter ("externe Links"). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat bei der erstmaligen Verknüpfung der externen Links die fremden Inhalte daraufhin überprüft, ob etwaige Rechtsverstöße bestehen. Zu dem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu Eigen macht. Eine ständige Kontrolle der externen Links ist für den Anbieter ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links unverzüglich gelöscht.

V. Urheberrecht

Das Urheberrecht am Bildmaterial verbleibt bei ideja-media. Veränderungen des Bildmaterials durch Nachbearbeitung, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen, urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ideja-media gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert / gefilmt oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

VI. Honorar

  1. I. d. R. sind ein Drittel des vereinbarten Gesamtpreises vor Drehbeginn zu begleichen.
    Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben Produkte Eigentum von ideja-media.
  2. Bei Stornierung des bestätigten Auftrags von weniger als einer Woche vor dem angesetzten Arbeitsbeginn oder bei Undurchführbarkeit des Auftrags aus vom Kunden zu vertretenden Gründen (z.B. Nichterscheinen des Auftraggebers zum vereinbarten Drehtermin) wird 100 % des vereinbarten Honorars fällig. Bei Stornierung des Auftrags von weniger als zwei Wochen vorher werden 75 %, bei weniger als drei Wochen 50 % fällig.
  3. Wird ein angefangener Auftrag aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt, so steht ideja-media das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung begonnen wurde (z.B. Beginn eines Fotoshootings, Dreharbeiten oder eines Schnittprojekts). Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
  4. Wird die für die Durchführung eines Auftrags vorgesehene / übliche Zeit aus vom Auftraggeber zu vertretenen Gründen wesentlich überschritten (z.B. wegen Wünschen entgegen vorheriger Absprachen am laufenden Projekt, wegen Fehlens von vom Auftraggeber zu beschaffenden Komparsen, wegen wesentlicher Verspätung bei einem Drehtermin), so kann ideja-media verlangen, dass sich das Honorar in einem angemessenen Verhältnis erhöht.
  5. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind. Hiervon ausgenommen sind als kostenlos ausgewiesene Beratungsgespräche.

VII. Mängelanzeigen

Reklamationen müssen spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber bei ideja-media eingegangen sein. Danach gilt das Werk in Bezug auf offene Mängel als vertragsgemäßig und mängelfrei geschaffen. Für nicht erkennbare Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

VIII. Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungs- und Gerichtsstand ist Hamburg.
  2. Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Stand: 12.10.2016